Statistiken zur Organspende im Überblick
Hier finden Sie aktualisierte Grafiken rund um die Organspende.
Quelle: DSO
Ablauf einer Organspende - vereinfachte Darstellung
1. Krankheit oder Unfall mit schwerer Hirnschädigung
Ziel aller medizinischen Maßnahmen im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung ist es, das Leben des Patienten zu retten. Die Bemühungen der Notärzte, Rettungsteams und der Intensivmediziner sind allein auf dieses Ziel ausgerichtet. Manchmal kann der Patient trotz aller Bemühungen nicht mehr gerettet werden, Krankheit oder Unfallfolgen sind zu weit fortgeschritten. So kann eine massive Hirnschädigung, z.B. durch eine schwere Kopfverletzung oder Hirnblutung, zum Tod des Patienten führen.
2. Todesfeststellung (irreversibler Hirnfunktionsausfall)
Die Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms ist die medizinische Voraussetzung für eine Organspende. Die Feststellung erfolgt nach den Richtlinien der Bundesärztekammer durch zwei dafür qualifizierte Ärzte unabhängig voneinander. Diese Ärzte dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe des Organspenders beteiligt sein, noch der Weisung eines beteiligten Arztes unterstehen.
3. Meldung des möglichen Spenders an die DSO
Die Mitarbeiter der Krankenhäuser mit Intensivstation nehmen zu allen Fragen der Organspende Kontakt mit der zuständigen DSO-Region auf. Die DSO ist für die Krankenhäuser bundesweit rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar.
4. Angehörigengespräch
Eine Organspende ist in Deutschland nur mit einer Einwilligung möglich. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten keine eigene Entscheidung getroffen und z.B. in einem Organspendeausweis dokumentiert, so werden die nächsten Angehörigen um eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen gebeten
5. Medizinische Untersuchungen des Verstorbenen
Um die Organempfänger zu schützen, veranlasst die DSO alle notwendigen Untersuchungen und prüft mögliche Übertragungsrisiken. Zudem leitet sie die Erhebung der medizinischen Daten ein, die für die Vermittlung und Transplantation der Organe wichtig sind.
6. Übertragung von Daten zur Organvermittlung an Eurotransplant
Die Koordinatoren der DSO senden die Laborwerte mit weiteren Angaben zum Spender an die Vermittlungsstelle Eurotransplant. Ein spezielles Computerprogramm gleicht dort die Daten der Spenderorgane mit denen der Wartelistenpatienten ab und ermittelt die Empfänger. Die Vergabe richtet sich ausschließlich nach medizinischen Kriterien, im Vordergrund stehen die Dringlichkeit und die Erfolgsaussicht.
7. Organentnahme
Für die Entnahme der jeweiligen Organe organisiert die DSO bei Bedarf Entnahmeteams. Gespendet werden können Nieren, Herz, Leber, Lunge, Pankreas und Darm. Die Organspende erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie jede andere Operation. Die Ärzte verschließen die Operationswunde sorgfältig und übergeben den Spender in würdigem Zustand für eine mögliche Aufbahrung. Die Angehörigen können sich auch nach der Organentnahme in gewünschter Weise von dem Verstorbenen verabschieden.
8. Transport der Organe
Der Transport von Spenderorganen muss schnell, äußerst sorgfältig und medizinisch einwandfrei geschehen. Die Funktion des Transplantates und damit das Überleben des Organempfängers hängen unmittelbar davon ab.
9. Transplantation
Die Empfänger sind bereits auf die Operation vorbereitet, wenn die Organe im Transplantationszentrum ankommen. Mit der Übergabe der Spenderorgane endet die Aufgabe der DSO im Organspendeprozess.
Angehörigenbetreuung
Der Beistand für Angehörige von Organspendern ist ein zentrales Anliegen der DSO, das nicht nach der Organspende endet.
Allen Krankenhäusern bietet die Koordinierungsstelle Unterstützung bei der Angehörigenbetreuung an. Dies beinhaltet in der Akutsituation idealerweise das gemeinsame Angehörigengespräch mit behandelndem Arzt und DSO-Koordinator und im Folgenden die Betreuung auf der Station. Im Anschluss an die Organspende werden die Angehörigen auf Wunsch über die Transplantationsergebnisse in einem Brief informiert. Auch nach einer Spende können sich Angehörige mit ihren Fragen immer wieder an die DSO wenden. Viele von ihnen nutzen zudem das Angebot der sogenannten Angehörigentreffen, bei denen Familien von Organspendern unter psychologischer Begleitung eine Austauschmöglichkeit finden.
Gespräch mit den Angehörigen
Voraussetzung für eine Organspende ist neben dem zweifelsfrei festgestellten irreversiblen Hirnfunktionsausfall auch die Zustimmung des Verstorbenen. Vor einer möglichen Organspende werden in jedem Fall Gespräche mit den Angehörigen geführt, auch wenn eine Zustimmung vorliegt. Da bislang nur relativ wenige Menschen zu Lebzeiten eine schriftlich dokumentierte Entscheidung zur Organspende getroffen haben, werden in neun von zehn Fällen jedoch die Angehörigen um eine Entscheidung nach dem mündlichen oder dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gebeten. Ziel des Angehörigengesprächs ist es dann, die Familie bei der Entscheidungsfindung zu begleiten und eine stabile Entscheidung im Sinne des Verstorbenen zu finden. Im Idealfall sollte das Gespräch vom behandelnden Arzt zusammen mit einem Koordinator der DSO geführt werden. Denn die DSO-Koordinatoren können den Familienmitgliedern ausführlich und ohne Zeitdruck zur Verfügung stehen und umfassende Informationen zu den Themen Organspende und Transplantation geben. Um die Koordinatoren sowie Ärzte auf diese emotional belastende Situation vorzubereiten, schult die DSO in Zusammenarbeit mit einer Psychologin ihre Koordinatoren zum Thema „Entscheidungsbegleitung für Angehörige (EfA)“ seit 2008 und bietet seit 2010 auch bundesweit Krankenhäusern Workshops zu diesem Thema an.
Angehörigenbefragung
Wie wichtig eine umfassende Begleitung der Hinterbliebenen ist, zeigt eine Angehörigenbefragung der DSO-Region Mitte von 2004 bis 2017. Sie beleuchtet die Situation und Bedürfnisse der Spenderfamilien während der Akutsituation und im Nachhinein. Die Umfrage brachte durchweg positive Ergebnisse: Über 90 Prozent würden wieder so entscheiden und ein Drittel gab sogar an, dass die Organspende eine Hilfe war, den Verlust eines geliebten Menschen zu verkraften.
Angehörigentreffen
Schon früh hat die DSO erkannt, dass sich viele Angehörige eine weitere Betreuung und den Austausch mit anderen Betroffenen wünschen. Da die bestehenden Selbsthilfegruppen für Transplantierte oder Wartelistepatienten diese Lücke nicht schließen können, bieten die DSO-Regionen Angehörigentreffen, teilweise auch mit der Ausrichtung auf Eltern von kindlichen Organspendern, an.
In der DSO-Region Ost entstand der Verein zur Förderung der Organspende e. V. Nicht zuletzt setzt sich die DSO für eine höhere gesellschaftliche Anerkennung von Organspendern und ihren Familien ein. Die Koordinierungsstelle dankt im Rahmen vieler Veranstaltungen den Organspendern und ihren Angehörigen und würdigt ihre Entscheidung.
Termine von Angehörigentreffen können Sie direkt bei der Organisationszentrale Ihrer DSO-Region erfragen.
Dankesbriefe von Transplantierten
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland erlauben seit dem 1. April 2019 wieder die Weiterleitung anonymer Briefe zwischen dem Organempfänger und der Angehörigenfamilie des Spenders. Die Voraussetzung ist, dass beide Seiten ihr Einverständnis dafür erteilt haben. Nach wie vor muss die Anonymität beider Seiten gewahrt bleiben. Daran hat sich mit dem neuen Gesetz nichts geändert.
Für viele Angehörige ist das Lesen eines Dankesbriefes ein besonderes und sehr emotionales Ereignis. Es wird als Bestätigung aufgefasst, das Richtige getan zu haben.
Vielleicht haben Sie dazu Fragen: Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Brief? Wie finde ich die passenden Worte? Wohin schicke ich den Brief? Wie geht es weiter? Mit dem Flyer "Wie kann ich Danke sagen?" möchten wir Ihnen eine kleine Hilfestellung geben.
Gerne können Sie sich mit Ihren persönlichen Fragen auch an uns wenden unter:
dankesbrief@dso.de
https://www.dso.de/SiteCollectionDocuments/Dankesbriefe/Flyer_Dankesbrief_Transplantierte.pdf
Quellen: Diatra Journal